Ab dem 01. Juli 2024 entfällt in Deutschland das Nebenkostenprivileg. Für Mieter*innen, die bisher ihre Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter gezahlt haben, ist es dringend erforderlich, bis zum 30. Juni 2024 selbst einen Kabel-TV Vertrag abzuschließen, um wie gewohnt Fernsehen schauen zu können. Werden Sie also rechtzeitig aktiv, bevor Sie am 1. Juli vor einem schwarzen Bildschirm sitzen.
Kabel-TV: Mieter müssen handeln
Was ist zu tun, wenn Kabel-TV bleiben soll, wie gewohnt?
Bitte überprüfen Sie in unserer Verfügbarkeitsprüfung unter www.dokom21.de zuerst, welche Produkte an Ihrer Adresse verfügbar sind. Hier können Sie anschließend bequem Ihr Produkt online buchen. Ihr TV-Signal bleibt dann wie gewohnt erhalten und das TV-Produkt wird erst ab dem 01.07.2024 berechnet. Sollten Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ bekommen haben, können Sie auch diese ausfüllen und uns zusenden. Bequemer und mit zusätzlichem Vorschlag für Ihre Internetversorgung bestellen Sie online unter www.dokom21.de.
Vorteile, wenn Sie DOKOM21 Kunden bleiben
Wenn Sie Kabel-TV weiterhin von DOKOM21 beziehen, profitieren Sie von einer bequemen Fortführung Ihres Vertragsverhältnisses und TV-Angebotes. Für DOKOM21 Kunden gilt: Sie erhalten weiterhin Kabel-TV zum Vorteilspreis und können dies zudem monatlich kündigen. Mit einem einzigen Unterschied: Ihren TV-Anschluss zahlen Sie nun direkt an DOKOM21. Zusätzlich bekommen Sie die Möglichkeit, auf unsere rabattierten Multimedia-Pakete (Internet, Telefon und TV) zum Vorteilspreis zu wechseln.
Sie haben noch Fragen?
Die häufigsten Fragen haben wir in unseren FAQ zusammengefasst. Alle Fragen zum bisherigen Abrechnungs-Prozedere der Kabel-TV-Gebühren kann Ihr Vermieter beantworten. Fragen zum Kabel-TV-Angebot von DOKOM21 sowie zum Abschluss von Neu- und Anschlussverträgen beantwortet die DOKOM21 Kundenberatung. Wir sind montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gern für Sie da.