Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann sicherstellen, dass ab dem 01. Juli 2024 der Fernseher nicht schwarz bleibt. Denn an diesem Tag entfällt in Deutschland das Nebenkostenprivileg. Doch was genau heißt das eigentlich und wen betrifft es? Kurz gesagt: Alle Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern, die ihre Kabelgebühren bislang über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter gezahlt haben, müssen bis zum 1. Juli 2024 selbst einen Kabel-TV Vertrag abschließen, um weiter Fernsehen schauen zu können.
Damit Ihr Fernseher nicht schwarz bleibt: Jetzt Fortführungsvereinbarung nutzen
Sollten Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument bitte aus und senden es an Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung zurück. Haben Sie diese bisher nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Verwaltung. Alternativ können Sie auf unserer Webseite die Verfügbarkeitsprüfung durchführen und Ihren Kabel-TV-Vertrag direkt bequem online abschließen.
Wenn Sie Kabel-TV weiterhin von DOKOM21 beziehen, profitieren Sie von einer bequemen Fortführung Ihres Vertragsverhältnisses und TV-Angebots. Für DOKOM21 Kunden gilt: Sie erhalten weiterhin Kabel-TV zum Vorteilspreis und können dies zudem monatlich kündigen. Mit einem einzigen Unterschied: Ihren TV-Anschluss zahlen Sie nun direkt an DOKOM21. Oder nutzen Sie doch direkt die Möglichkeit, auf unsere rabattierten Multimedia-Pakete (Internet, Telefon und TV) zum Vorteilspreis zu wechseln.
Sie benötigen noch mehr Informationen? Alle Fragen zum bisherigen Abrechnungs-Prozedere der Kabel-TV Gebühren beantwortet Ihr Vermieter. Fragen zum Kabel-TV-Angebot von DOKOM21 sowie zum Abschluss von Neu- und Anschlussverträgen beantwortet die DOKOM21 Kundenberatung. Wir sind montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gern für Sie erreichbar.