Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation erteilt der DOKOM eine Lizenz der Klasse 3 für das Stadtgebiet Dortmund. Damit ist die DOKOM berechtigt, Übertragungswege für Datenkommunikation zu betreiben.
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation erteilt der DOKOM eine Lizenz der Klasse 3 für das Stadtgebiet Dortmund. Damit ist die DOKOM berechtigt, Übertragungswege für Datenkommunikation zu betreiben.